Zweck und Systematik der Honorarordnung
Die HOAI strukturiert Planungsleistungen nicht willkürlich, sondern entlang einer logischen Entscheidungskette, die von der ersten Projektidee bis zur Übergabe und darüber hinaus reicht. Jede der neun Leistungsphasen definiert einen klar abgegrenzten Arbeitsschritt mit eigenen Ergebnissen, Verantwortlichkeiten und Honoraranteilen. Für dich als Auftraggeber oder planende Fachperson ist dieses System weit mehr als ein Abrechnungsmodell: Es sichert Qualität, Nachvollziehbarkeit und die richtige Reihenfolge kritischer Entscheidungen.
HOAI Leistungsphasen im Überblick
Die 9 Leistungsphasen nach HOAI und ihr durchschnittlicher Honoraranteil am Gesamthonorar.
LP 1
Grundlagenermittlung
2 %
LP 2
Vorplanung
7 %
LP 3
Entwurfsplanung
15 %
LP 4
Genehmigungsplanung
3 %
LP 5
Ausführungsplanung
25 %
LP 6
Vorbereitung der Vergabe
10 %
LP 7
Mitwirkung bei der Vergabe
4 %
LP 8
Objektüberwachung
32 %
LP 9
Objektbetreuung
2 %
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Summe 100 %
Warum die Phasen den Planungsprozess strukturieren
Ohne eine verbindliche Gliederung besteht die Gefahr, dass gestalterische, technische und wirtschaftliche Fragen gleichzeitig und unkoordiniert bearbeitet werden. Die Leistungsphasen verhindern genau das. Sie geben dir eine Orientierung, wann welche Tiefe erreicht sein muss, bevor der nächste Schritt folgt.
In der Praxis zeigt sich immer wieder: Projekte, bei denen Phasen übersprungen oder zusammengeworfen werden, produzieren später Nachträge, Kompromisse am Detail oder Koordinationsprobleme auf der Baustelle. Die Systematik der HOAI ist deshalb kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein Werkzeug zur Risikominimierung und Qualitätssicherung.
Seit der Novelle 2021 haben die Honorartafeln der HOAI nur noch Orientierungscharakter. Die inhaltliche Gliederung in neun Phasen und die darin definierten Grundleistungen bleiben aber als Maßstab für Leistungsumfang und Abgrenzung bestehen.
Abgrenzung zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen
Die HOAI unterscheidet innerhalb jeder Phase zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen. Grundleistungen sind die Regelaufgaben, die für eine ordnungsgemäße Projektbearbeitung notwendig sind und als Basis der Honorarberechnung dienen. Besondere Leistungen gehen darüber hinaus und werden gesondert vereinbart und vergütet.
Typische Beispiele für Besondere Leistungen sind:
- Aufmaß und Bestandsaufnahme bei Umbauprojekten
- 3D-Visualisierungen oder Modellbau
- Energetische Nachweise oder Brandschutzkonzepte
- Raumbuch-Erstellung im hochwertigen Innenausbau
Für dich ist diese Unterscheidung wichtig, weil sie Transparenz schafft. Du erkennst, welche Leistungen im vereinbarten Honorar enthalten sind und wo zusätzliche Beauftragungen entstehen. Gerade bei anspruchsvollen Projekten mit hoher Detailtiefe fallen regelmäßig Besondere Leistungen an, deren Umfang du frühzeitig klären solltest.
Die neun Projektstufen in der richtigen Reihenfolge
Die neun Leistungsphasen bauen aufeinander auf und verdichten den Informationsstand eines Projekts schrittweise, von der strategischen Klärung über die gestalterische Festlegung bis zur technischen Umsetzung und abschließenden Dokumentation. Jede Phase hat einen definierten Detaillierungsgrad, und das Überspringen einzelner Stufen führt fast immer zu Qualitätsverlusten oder Mehrkosten.
Grundlagenermittlung als strategischer Projektstart
In Leistungsphase 1 geht es nicht um Grundrisse oder Materialien, sondern um Klärung. Du formulierst gemeinsam mit deiner Planung die Aufgabenstellung, analysierst den Bestand, das Grundstück und die Rahmenbedingungen. Welche Nutzungen sind vorgesehen? Welche baurechtlichen Vorgaben gelten? Welches Budget steht realistisch zur Verfügung?
Diese Phase wirkt unspektakulär, ist aber entscheidend. Ein sauber erarbeitetes Raumprogramm und eine ehrliche Bedarfsanalyse sparen dir später Planungsschleifen und Konflikte. Der Honoraranteil liegt bei nur etwa 2 % des Gesamthonorars, der Einfluss auf den Projekterfolg ist unverhältnismäßig hoch.
Vorplanung mit ersten Varianten und Kosteneinschätzung
Leistungsphase 2 ist der Moment, in dem aus Anforderungen erste räumliche Ideen werden. Deine Planung entwickelt Varianten, prüft deren Machbarkeit und erstellt eine erste Kostenschätzung nach DIN 276.
Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen. Gute Vorplanung zeigt nicht einfach „schöne Bilder“, sondern klärt grundlegende Fragen: Wie verhält sich der Baukörper zum Grundstück? Stimmen Proportionen, Belichtung und Erschließung? Passen Raumgrößen und Raumfolgen zum Alltag der künftigen Nutzer?
Der Honoraranteil beträgt rund 7 %. Für dich als Auftraggeber ist diese Phase der beste Zeitpunkt, um Prioritäten zu setzen, bevor eine vertiefte Planung beginnt.
Entwurfsplanung als gestalterische und technische Festlegung
In Leistungsphase 3 wird aus der Vorzugsvariante ein durchgearbeiteter Entwurf. Grundrisse, Schnitte und Ansichten werden im Maßstab 1:100 dargestellt. Die Kostenberechnung konkretisiert die vorherige Schätzung deutlich.
Diese Phase ist der zentrale Moment für gestalterische Verbindlichkeit. Materialkonzept, Farbigkeit, Konstruktionsprinzip und Raumwirkung werden hier festgelegt. Was in der Entwurfsplanung nicht sorgfältig durchdacht ist, lässt sich später nur mit erheblichem Aufwand korrigieren.
Mit einem Honoraranteil von etwa 15 % spiegelt LP 3 den hohen konzeptionellen und koordinativen Aufwand wider. Achte darauf, dass zu diesem Zeitpunkt alle wesentlichen Fachplanungen eingebunden sind, damit der Entwurf nicht auf ungeprüften Annahmen basiert.
Genehmigungsplanung für baurechtliche Freigaben
Leistungsphase 4 bereitet die Unterlagen für den Bauantrag vor. Deine Planung erstellt die genehmigungsfähigen Zeichnungen und Berechnungen und stimmt sich mit den zuständigen Behörden ab.
Der Anteil am Gesamthonorar liegt bei rund 3 %. Trotzdem ist diese Phase nicht zu unterschätzen: Fehler oder Unklarheiten im Bauantrag können zu Nachforderungen, Auflagen oder Verzögerungen führen. Wenn du in den Phasen 1 bis 3 gründlich gearbeitet hast, verläuft die Genehmigungsplanung in der Regel reibungslos.
Ausführungsplanung als Basis für Präzision auf der Baustelle
Leistungsphase 5 ist die planerisch anspruchsvollste Phase. Hier entstehen die detaillierten Werkpläne im Maßstab 1:50 bis 1:1, die als direkte Arbeitsgrundlage für die ausführenden Gewerke dienen.
Jeder Anschluss, jede Fuge, jeder Materialübergang wird zeichnerisch definiert. Gerade bei reduzierten, ruhigen Raumkonzepten ist diese Phase besonders kritisch: Wo kein Profil, keine Blende und kein dekoratives Element von Ungenauigkeiten ablenkt, muss die Planung millimetergenau sein.
Mit rund 25 % Honoraranteil ist LP 5 eine der gewichtigsten Phasen. Investierst du hier in Tiefe und Sorgfalt, reduzierst du Improvisationen auf der Baustelle erheblich.
Vorbereitung der Vergabe mit Leistungsbeschreibungen
In Leistungsphase 6 werden die Mengen ermittelt und Leistungsverzeichnisse erstellt. Diese Dokumente beschreiben exakt, welche Arbeiten in welchem Umfang auszuführen sind.
Präzise Leistungsbeschreibungen sind die Voraussetzung für vergleichbare Angebote. Wenn deine Leistungsverzeichnisse vage oder lückenhaft formuliert sind, erhältst du Angebote, die du kaum seriös vergleichen kannst, und Nachträge während der Bauphase werden wahrscheinlich.
Der Honoraranteil liegt bei etwa 10 %. Die Qualität dieser Phase entscheidet maßgeblich über Kostensicherheit.
Mitwirkung bei der Vergabe und Angebotsbewertung
Leistungsphase 7 umfasst die Einholung und Prüfung von Angeboten, die Erstellung von Preisspiegeln und die Mitwirkung bei der Vergabeentscheidung. Deine Planung bewertet, ob die eingegangenen Angebote fachlich und wirtschaftlich tragfähig sind.
Für dich als Auftraggeber ist das der Moment, in dem finanzielle Verbindlichkeit entsteht. Der Honoraranteil beträgt rund 4 %. Eine sorgfältige Vergabe schützt dich vor bösen Überraschungen in der Bauphase.
Objektüberwachung während der Realisierung
Leistungsphase 8 ist mit rund 32 % der größte Einzelposten am Gesamthonorar und das aus gutem Grund. Deine Planung überwacht die Ausführung auf der Baustelle, koordiniert die Gewerke, dokumentiert den Baufortschritt und prüft Rechnungen.
In dieser Phase zeigt sich, ob die Vorarbeit der Phasen 1 bis 7 tragfähig war. Unstimmigkeiten in der Ausführungsplanung oder unklare Leistungsverzeichnisse äußern sich jetzt als Abstimmungsprobleme, Nachträge oder Qualitätsmängel.
Achte darauf, dass die Objektüberwachung nicht nur als Anwesenheit auf der Baustelle verstanden wird. Sie umfasst auch die Prüfung, ob das gebaute Ergebnis dem geplanten entspricht, gerade bei anspruchsvollen Oberflächen, Sichtbetonflächen oder fugenlosen Böden ein entscheidender Qualitätsfaktor.
Objektbetreuung nach Fertigstellung
Leistungsphase 9 umfasst die Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfristen, die Dokumentation bestehender Mängel und die Überwachung ihrer Beseitigung. Der Honoraranteil liegt bei rund 2 %.
In der Praxis wird diese Phase häufig vernachlässigt. Du solltest sie ernst nehmen: Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht gerügt werden, verfallen. Eine systematische Objektbetreuung sichert deine Ansprüche und den langfristigen Werterhalt deiner Immobilie.
Welche Entscheidungen Auftraggeber je Phase treffen sollten
Der Planungsprozess nach HOAI verlangt von dir als Auftraggeber nicht nur Geduld, sondern gezielte Entscheidungen zu den richtigen Zeitpunkten. Budgetfreigaben, Materialentscheidungen und Prioritätensetzungen haben in jeder Phase eine andere Tragweite und einen anderen Verbindlichkeitsgrad.
Zeitpunkte für Budgetfreigaben und Prioritäten
Dein finanzieller Rahmen sollte nicht erst beim Bauantrag feststehen. Bereits in LP 1 und LP 2 ist eine realistische Einschätzung deines Budgets notwendig, damit deine Planung Varianten entwickeln kann, die auch wirtschaftlich umsetzbar sind.
Die wichtigsten Budgetzeitpunkte:
- LP 1: Festlegung des Gesamtrahmens und Klärung, ob Aufwand und Erwartung zusammenpassen
- LP 2: Erste Kostenschätzung als Grundlage für die Variantenentscheidung
- LP 3: Kostenberechnung mit höherer Genauigkeit; hier solltest du Prioritäten setzen, wenn das Budget nicht alle Wünsche abdeckt
- LP 6/7: Angebotsergebnisse als finaler Kostenabgleich vor Baubeginn
Wer erst in LP 5 oder LP 8 über Einsparungen nachdenkt, bezahlt doppelt: einmal für die bereits erbrachte Planungsleistung und zusätzlich für Umplanung und Bauverzögerung.
Freigaben zu Grundriss, Material und Detaillierung
Gestalterische Entscheidungen haben in verschiedenen Phasen unterschiedliche Konsequenzen. In LP 2 sind Grundrissänderungen noch mit vertretbarem Aufwand möglich. Ab LP 3 wird der Entwurf verbindlich, und Änderungen erfordern zunehmend Nachträge bei Fachplanungen und Genehmigungsunterlagen.
Materialentscheidungen fallen idealerweise gestaffelt:
- Konstruktive Materialien (Mauerwerk, Beton, Holz) in LP 3
- Oberflächen und Ausbaumaterialien (Böden, Wandbeläge, Naturstein) spätestens in LP 5
- Armaturen, Beschläge, Leuchten in LP 5 bis LP 6
Je hochwertiger und reduzierter dein Raumkonzept, desto früher müssen Materialentscheidungen fallen. Ein flächenbündiger Einbauschrank oder eine fugenlose Oberfläche lässt sich nicht spontan auf der Baustelle „anpassen“, sondern erfordert präzise Vorplanung in LP 5.
Qualitätswirkung guter Planung auf Raum und Ausführung
Die Qualität eines gebauten Raums entsteht nicht auf der Baustelle, sondern in den Planungsphasen davor. Sorgfältige Vorarbeit reduziert spätere Kompromisse, und reduzierte Gestaltung verlangt eine besonders hohe planerische Genauigkeit.
Wie Vorarbeit spätere Mängel und Kompromisse reduziert
Viele Mängel am fertigen Bau haben ihren Ursprung nicht in handwerklichen Fehlern, sondern in unzureichender Planung. Ein fehlender Detailschnitt in LP 5 führt dazu, dass der Handwerker auf der Baustelle improvisiert. Das Ergebnis entspricht dann selten dem Anspruch, den du an dein Projekt hast.
Je mehr Entscheidungen vor Baubeginn getroffen und zeichnerisch fixiert sind, desto weniger Raum bleibt für Missverständnisse. Das gilt für Anschlussdetails ebenso wie für die Koordination verschiedener Gewerke.
In der Praxis erleben wir regelmäßig, dass Projekte mit gründlicher Ausführungsplanung weniger Nachträge, weniger Bauleitungskonflikte und eine deutlich höhere Ergebnisqualität aufweisen. Die Investition in Planungstiefe zahlt sich fast immer aus.
Warum reduzierte Gestaltung hohe planerische Genauigkeit verlangt
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Minimalistische, ruhige Räume wirken „einfach“ und erfordern weniger Aufwand. Das Gegenteil ist der Fall. Wo Flächen groß, Fugen schmal und Oberflächen homogen sein sollen, wird jede Ungenauigkeit sichtbar.
Ein Beispiel: Bei einer Wandverkleidung aus großformatigem Naturstein mit minimaler Fuge müssen Unterkonstruktion, Toleranzen des Rohbaus, Plattenzuschnitt und Beleuchtungsplanung millimetergenau aufeinander abgestimmt sein. Das erfordert in LP 5 einen Detaillierungsgrad, der bei einer konventionellen Putzwand nicht notwendig wäre.
Reduzierte Räume verzeihen keine planerischen Lücken. Sie verlangen eine konsequente Durcharbeitung von LP 3 bis LP 5 und eine ebenso konsequente Überwachung in LP 8. Der höhere Planungsaufwand ist kein Mehrkosten-Problem, sondern eine Qualitätsentscheidung.
Kosten, Honorare und Leistungsabgrenzung verstehen
Die Honorarstruktur der HOAI bildet den tatsächlichen Planungsaufwand über neun Phasen ab. Seit der Novelle 2021 gelten die Honorartafeln als Orientierungswerte, nicht mehr als zwingendes Preisrecht. Die inhaltliche Systematik bleibt für die Leistungsabgrenzung und Honorarberechnung maßgeblich.
Wie sich Honoraranteile auf die Phasen verteilen
Jede Leistungsphase hat einen prozentualen Anteil am Gesamthonorar, der den jeweiligen Arbeitsaufwand widerspiegelt. Für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) gilt folgende Orientierung:
| Leistungsphase | Bezeichnung | Anteil ca. |
|---|---|---|
| LP 1 | Grundlagenermittlung | 2 % |
| LP 2 | Vorplanung | 7 % |
| LP 3 | Entwurfsplanung | 15 % |
| LP 4 | Genehmigungsplanung | 3 % |
| LP 5 | Ausführungsplanung | 25 % |
| LP 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % |
| LP 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % |
| LP 8 | Objektüberwachung | 32 % |
| LP 9 | Objektbetreuung | 2 % |
Die Verteilung macht deutlich: Der Schwerpunkt liegt auf LP 5 und LP 8. Beide Phasen zusammen binden mehr als die Hälfte des Honorars, weil hier der größte Arbeitsaufwand und die höchste Verantwortung liegen.
Für dich als Auftraggeber bedeutet das: Wenn du nur die Phasen 1 bis 4 beauftragst und LP 5 bis 8 an ein anderes Büro vergibst, entsteht ein Bruch in der Planungsverantwortung. Das ist möglich, erfordert aber klare vertragliche Regelungen und eine saubere Übergabe aller Planungsinhalte.
Wann zusätzliche Beauftragungen sinnvoll werden
Besondere Leistungen sind immer dann sinnvoll, wenn dein Projekt über den Regelfall hinausgeht. Bei anspruchsvollen Wohnprojekten oder Innenausbauten ist das häufig der Fall.
Typische Situationen:
- Bestandsaufnahme bei Altbauten: Aufmaß, Schadensdokumentation und Substanzbewertung gehören nicht zu den Grundleistungen
- Raumbuch-Erstellung: Für den hochwertigen Innenausbau definiert ein Raumbuch Oberflächen, Ausstattungselemente und technische Details raumweise und verbindlich
- Bemusterungsbegleitung: Die Auswahl und Koordination von Naturstein, Armaturen oder Einbauleuchten erfordert zusätzlichen Abstimmungsaufwand
- Visualisierungen: Fotorealistische 3D-Darstellungen helfen dir, räumliche Wirkungen vor Baubeginn zu beurteilen
Kläre den Umfang Besonderer Leistungen idealerweise vor Vertragsabschluss. Nachträgliche Ergänzungen sind möglich, führen aber oft zu Diskussionen über Honorarhöhe und Abgrenzung.
Typische Fehler in der Zusammenarbeit vermeiden
Die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Planenden scheitert selten an fehlendem Engagement, sondern an falschen Zeitpunkten und unklaren Zuständigkeiten. Zwei Fehler treten dabei besonders häufig auf.
Zu frühe Entscheidungen ohne belastbare Planung
Der Wunsch, schnell Ergebnisse zu sehen, ist verständlich. Er führt aber regelmäßig dazu, dass Auftraggeber Materialien bestellen, Handwerker beauftragen oder Grundrisse fixieren, bevor die zugehörige Leistungsphase abgeschlossen ist.
Ein Beispiel aus der Praxis: Wer in LP 2 bereits Fliesen bestellt, riskiert, dass sich in LP 3 die Badgeometrie ändert und das Material nicht mehr passt. Oder schlimmer: Der Grundriss wird nicht mehr optimiert, weil die Fliese schon gekauft ist. Die Planung richtet sich dann nach dem Material statt umgekehrt.
Vertraue dem Prozess. Jede Phase hat ihren Zweck, und Entscheidungen gewinnen an Qualität, wenn sie auf belastbaren Planungsunterlagen basieren. In LP 2 darfst du Vorlieben äußern. Verbindlich festlegen solltest du erst, wenn LP 3 oder LP 5 die nötige Detailtiefe liefern.
Unklare Zuständigkeiten zwischen Planung und Ausführung
Ein zweiter häufiger Fehler: Auftraggeber gehen davon aus, dass die ausführende Firma „schon weiß, wie es gemeint ist“, ohne dass eine ausreichende Ausführungsplanung vorliegt. Umgekehrt verlassen sich Planende darauf, dass das ausführende Unternehmen Details eigenständig korrekt löst.
Die HOAI-Leistungsphasen definieren klar, dass die zeichnerische Darstellung aller relevanten Details Aufgabe der Planung ist (LP 5), während die Bauüberwachung (LP 8) deren korrekte Umsetzung sicherstellt. Wenn diese Verantwortlichkeiten verschwimmen, entsteht ein Niemandsland, in dem Fehler niemand rechtzeitig erkennt.
Dein Schutz als Auftraggeber:in: Vereinbare beide Phasen vertraglich und stelle sicher, dass deine Planung die Ausführungsqualität tatsächlich prüft. Detailverantwortung lässt sich nicht delegieren, wenn sie vertraglich beim Planungsbüro liegt.
Praxisnahe Orientierung für Neubau, Umbau und Interior-Projekte
Die neun Leistungsphasen gelten prinzipiell für alle Projekttypen, von der Neubau-Villa bis zur Altbausanierung und vom Gesamtgebäude bis zum einzelnen Raum. In der Anwendung gibt es aber wesentliche Unterschiede, die du kennen solltest.
Unterschiede bei Bestandsprojekten
Bei Umbauten und Sanierungen ist der Planungsaufwand pro Phase in der Regel höher als beim Neubau. Das hat einen einfachen Grund: Du arbeitest mit einer vorhandenen Substanz, deren Zustand, Tragfähigkeit und Geometrie zunächst erfasst und bewertet werden müssen.
Die Grundlagenermittlung (LP 1) umfasst bei Bestandsprojekten häufig Besondere Leistungen wie ein detailliertes Aufmaß, Schadstoffgutachten oder eine Substanzanalyse. In LP 5 ist der Aufwand ebenfalls erhöht, weil Anschlüsse an bestehende Bauteile individuell gelöst werden müssen. Standarddetails aus dem Neubau funktionieren hier selten.
Die HOAI sieht für Umbauten einen Zuschlag auf das Honorar vor, der die Mehrleistung abbildet. Dieser Zuschlag ist verhandelbar, sollte aber nicht wegverhandelt werden, wenn du eine sorgfältige Planung erwartest.
Relevanz der Phasen im hochwertigen Innenausbau
Innenraumplanung nach § 34 HOAI folgt denselben neun Leistungsphasen, hat aber eigene Schwerpunkte. LP 5 und LP 6 gewinnen bei Interior-Projekten noch stärker an Gewicht, weil Oberflächen, Einbaumöbel, Beleuchtungsszenarien und technische Ausstattung bis ins Detail geplant und ausgeschrieben werden müssen.
Ein Raumbuch, das Material, Farbton, Oberflächenbehandlung und Einbaupositionen raumweise dokumentiert, ist bei hochwertigen Innenausbauten keine optionale Zusatzleistung, sondern planerische Notwendigkeit. Ohne ein solches Dokument fehlt den ausführenden Firmen die verbindliche Arbeitsgrundlage, und du verlierst die Kontrolle über das Ergebnis.
Gerade im Interior-Bereich zeigt sich die Stärke der HOAI-Systematik: Sie zwingt dazu, gestalterische Absichten in technisch umsetzbare Planung zu übersetzen, bevor die Baustelle beginnt. Dieser Übersetzungsschritt ist es, der den Unterschied zwischen einem stimmigen Raum und einem zusammengestückten Ergebnis ausmacht.




